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   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 10 LW 3609/14 ER-B   

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https://dejure.org/2014,102549
LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 10 LW 3609/14 ER-B (https://dejure.org/2014,102549)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2014 - L 10 LW 3609/14 ER-B (https://dejure.org/2014,102549)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2014 - L 10 LW 3609/14 ER-B (https://dejure.org/2014,102549)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - L 10 LW 3382/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2014 - L 10 LW 3609/14
    Das Sozialgericht hat in den Gründen der angefochtenen Entscheidung unter Bezugnahme auf eine zwischen den Beteiligten ergangene frühere Entscheidung des Senats (Beschluss vom 14.11.2011, L 10 LW 3382/11 ER-B) zutreffend dargelegt, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Beklagte zu verpflichten, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Alterssicherung entrichteten Beiträge nebst Zinsen zu erstatten, unzulässig ist, weil hierzu keine Verwaltungsentscheidung vorliegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 3639/16

    Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit

    Die letzten Anträge des Klägers auf Rückerstattung von Beiträgen, auch jenen aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, waren Gegenstand des Verfahrens L 10 LW 3609/14 ER-B vor dem LSG und wurden mit Beschluss vom 23. September 2014 abgelehnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 3574/16
    Die letzten Anträge des Klägers auf Rückerstattung von Beiträgen, auch jenen aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, waren Gegenstand des Verfahrens L 10 LW 3609/14 ER-B vor dem LSG und wurden mit Beschluss vom 23. September 2014 abgelehnt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 3570/17
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 15.06.2004 (L 10 LW 4919/03 und L 10 LW 1203/04), vom 18.05.2006 (L 10 LW 5599/05), vom 09.12.2009 (L 5 KR 2250/09), vom 08.06.2011 (L 5 KR 2964/10), vom 22.03.2013 (L 4 KR 4367/12) und vom 20.06.2013 (L 10 LW 4350/12) verwiesen, ebenso auf den Beschluss vom 23.09.2014 im Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz L 10 LW 3609/14 ER-B.
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